Die Kanzlei
Die Anwaltskanzlei Horák hat ihren Sitz im zürcherischen Seefeld in zentraler Lage und ist auf handels- und wirtschaftsrechtliche Fragestellungen spezialisiert. Sie bietet Beratung und bei Bedarf die Durchsetzung von Ansprüchen vor den schweizerischen Zivilgerichten.
Die Zufriedenheit der Klienten und die Qualität der juristischen Arbeit sind für die Kanzlei von zentraler Bedeutung. Gleichzeitig sollen sich die Klienten mit ihren Anliegen auch in persönlicher Hinsicht verstanden fühlen. Gerade deshalb sind viele Klienten dauerhaft mit uns verbunden.
Die Beratung und die erfolgreiche Durchsetzung berechtigter Ansprüche vor Gericht setzen beide eine umfassende Analyse der Ausgangslage voraus. Im Zivilprozess ist es darüber hinaus unabdingbar, das Anliegen in Einklang mit den Prozessregeln vollständig und verständlich zu präsentieren.
Die Führung von Zivilprozessen erschöpft sich nicht im bloßen Austausch vorhandener Argumente. Vielmehr ist es Aufgabe des Prozessanwalts, die gebotenen Angriffs- und Verteidigungsmittel zum richtigen Zeitpunkt einzusetzen, um das bestmögliche Ergebnis für den jeweiligen Klienten zu erreichen.
Zur Bestimmung der zielführenden Prozessstrategie werden selbstverständlich auch die mittel- und langfristigen persönlichen und unternehmerischen Ziele berücksichtigt.
Rechtsanwalt lic. iur. David Horák setzt dank seiner profunden Kenntnisse und seiner langjährigen Erfahrung als Prozessanwalt Ihre Ansprüche vor Gericht erfolgreich durch: Er berät bei Schadenersatzansprüchen aus fehlerhafter Anlageberatung und Vermögensverwaltung, bei Kaufpreisforderungen aus internationalen Warengeschäften, bei Ansprüchen aus Bauprojekten, Agentur- und Maklertätigkeiten, bei gesellschaftsrechtlichen Auseinandersetzungen und in vielen weiteren Belangen.
Einen besonderen Leistungsausweis kann Rechtsanwalt lic. iur. David Horák im Bereich von auftrags- und gesellschaftsrechtlichen Verantwortlichkeitsklagen vorweisen. Als Vertrauensanwalt einer grossen Schweizer Versicherung hat er eine Vielzahl von Haftungsklagen gegen Vermögensverwalter, Verwaltungsräte oder Revisoren erfolgreich abgewehrt. Auch Schadenersatzklagen gegen Rechtsanwälte, die von ihren Klienten für Beratungs- und Prozessfehler verantwortlich gemacht werden, gehören zu seiner Kernkompetenz.
Die Wahrung der wirtschaftlichen Gesamtinteressen des Klienten und die persönliche Betreuung haben bei ihm und seinen Mitarbeitern Priorität.